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Brunnen und Wasserrecht

Grundwasser-Wärmepumpe: Brunnen planen, Bewilligung einholen

Was eine Brunnenanlage für die Wärmepumpe ausmacht, wie Sie die Eignung des Grundwassers prüfen und was die Behörde verlangt.

Was eine Grundwasser-Wärmepumpe braucht

Eine Grundwasser-Wärmepumpe braucht zwei Brunnen, ausreichend Grundwasser in geeigneter Qualität und eine wasserrechtliche Bewilligung nach § 10 WRG. Über den Förderbrunnen wird Wasser entnommen, über den Schluckbrunnen fließt es abgekühlt zurück in denselben Grundwasserkörper.

Die Wärmepumpe selbst ist ein Standardgerät. Was eine Grundwasseranlage anspruchsvoll macht, ist der Teil im Boden. Brunnen müssen dauerhaft genug Wasser liefern und aufnehmen, sie dürfen nicht verockern und nicht versanden. Darum steht am Anfang die Erkundung des Standorts.

Brunnenbohrung für eine Grundwasser-Wärmepumpe auf einem Grundstück
Die Brunnenbohrung übernimmt ein Brunnenbauer. Danach folgen Pumpversuch und Wasseranalyse.
Planungswerte

Brunnen für die Wärmepumpe: die wichtigsten Richtwerte

Diese Werte nennt klimaaktiv für die Planung einer Grundwasser-Wärmepumpe.

KriteriumRichtwertWarum es zählt
Grundwassertemperatur7 bis 12 °C, ganzjährig stabilGrundlage der hohen Effizienz
Wassermengeca. 200 bis 250 l/h je kWbestimmt die mögliche Heizleistung
Brunnenabstand10 bis 15 mkein Kurzschluss zwischen kaltem und warmem Wasser
Eisenunter 0,2 mg/lGefahr von Ablagerungen (Verockerung)
Manganunter 0,1 mg/lAblagerungen in Brunnen und Wärmetauscher
pH-Wertmindestens 7Schutz vor Korrosion

klimaaktiv: Grundwasser-Wärmepumpen (2023), Stand Oktober 2026. Ob Ihr Grundwasser die Werte einhält, zeigt eine Wasseranalyse nach der Probebohrung.

Von der Probebohrung zum fertigen Brunnenpaar

  1. Vorabklärung: Gibt es in der Umgebung Brunnen, wie tief steht das Grundwasser, liegt das Grundstück in einem Schutz- oder Schongebiet? Auskünfte geben Behörde und Brunnenbauer.
  2. Probebohrung: Sie zeigt, ob und in welcher Tiefe genug Wasser vorhanden ist. Ein Pumpversuch prüft die Ergiebigkeit, eine Analyse die Wasserqualität.
  3. Antrag auf Bewilligung: Mit den Ergebnissen wird die wasserrechtliche Bewilligung beantragt.
  4. Brunnenbau: Förderbrunnen stromaufwärts, Schluckbrunnen stromabwärts, mit dem geplanten Abstand.
  5. Anschluss und Fertigstellung: Tauchpumpe, Leitungen zur Wärmepumpe, Inbetriebnahme und, wo verlangt, eine Fertigstellungsanzeige an die Behörde.

Was diese Schritte kosten, zeigt die Seite Wasser-Wasser-Wärmepumpe Kosten. Wie das Wasser im Gerät seine Wärme abgibt, erklärt Funktion der Wasser-Wasser-Wärmepumpe.

Bewilligung nach § 10 Wasserrechtsgesetz

Wer Grundwasser zum Heizen nutzt, entnimmt Wasser und leitet es verändert, nämlich kühler, wieder ein. klimaaktiv bezeichnet die thermische Grundwassernutzung deshalb als in allen Fällen genehmigungspflichtig: Die Entnahme braucht eine Bewilligung nach § 10 WRG 1959, die Rückgabe fällt unter § 32 Abs. 2 lit. b WRG.

Beispiel Wien

Das Merkblatt der Stadt Wien nennt für Grundwasser-Wärmepumpen die §§ 10 und 32 WRG. Der Antrag geht an die MA 58 bzw. an das Magistratische Bezirksamt. Die Brunnen dürfen nur konzessionierte Brunnenbauer herstellen, das zurückgeleitete Wasser muss zwischen 5 und 18 °C haben, und nach Abschluss ist eine Fertigstellungsanzeige einzureichen.

Andere Bundesländer

Die Grundregel gilt österreichweit, die Abläufe und Unterlagen unterscheiden sich. Für Niederösterreich hat das Land eine eigene Informationsseite zur Wärmenutzung des Grundwassers. Eine Ratgeberseite nennt für Grundwasser auch ein Anzeigeverfahren; die Behördenquellen sprechen von einer Bewilligung. Wie lange das Verfahren dauert und welche Gebühren anfallen, nennen die Quellen nicht. Klären Sie das vor dem Auftrag bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat (Stand Oktober 2026).

Bohrbonus für neue Brunnen

Ersetzt die Grundwasser-Wärmepumpe eine fossile Heizung, gibt es in der Neuauflage Kesseltausch 2026 vom Bund € 5.000 Pauschale. Für einen neu errichteten Brunnen bei einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe kommt ein Bohrbonus von € 5.000 dazu. Die Registrierung ist vom 2.11. bis 31.12.2026 möglich (Stand Oktober 2026). Wenn Sie wissen wollen, ob Grundwasser auf Ihrem Grundstück in Frage kommt, nutzen Sie die Anfrage für eine Grundwasser-Wärmepumpe.

FAQ

Fragen zur Grundwasser-Wärmepumpe

Wie tief muss ein Brunnen für eine Wärmepumpe sein?

Eine feste Tiefe gibt es nicht. Entscheidend ist, in welcher Tiefe das Grundwasser am Standort in ausreichender Menge ansteht. Darum steht am Anfang meist eine Probebohrung, für die klimaaktiv rund € 1.000 bis 1.500 nennt. Der Brunnenbauer leitet daraus Tiefe und Ausbau der Brunnen ab.

Wie weit müssen Förder- und Schluckbrunnen auseinanderliegen?

klimaaktiv nennt einen Abstand von 10 bis 15 m. Der Förderbrunnen liegt dabei in Fließrichtung des Grundwassers stromaufwärts, der Schluckbrunnen stromabwärts. So fließt das abgekühlte Wasser nicht zum Entnahmebrunnen zurück.

Wer darf den Brunnen für die Wärmepumpe bauen?

In Wien dürfen Brunnen für die thermische Grundwassernutzung laut Merkblatt der Stadt nur konzessionierte Brunnenbauer errichten. Auch anderswo ist ein Fachbetrieb mit Erfahrung im Brunnenbau sinnvoll, weil Ausbau und Dichtheit der Brunnen über die Lebensdauer der Anlage entscheiden.

Reicht eine Anzeige oder braucht es eine Bewilligung?

Behördenquellen wie klimaaktiv und die Stadt Wien sprechen von einer Bewilligung nach § 10 WRG, die thermische Grundwassernutzung sei in allen Fällen genehmigungspflichtig. Manche Ratgeberseiten nennen ein Anzeigeverfahren. Gehen Sie von einer Bewilligung aus und klären Sie das Verfahren mit der Behörde Ihres Bundeslandes.

Ist Grundwasser bei Ihnen nutzbar?

Fachbetriebe aus Ihrer Region beurteilen Grundwasser, Brunnenstandorte und Bewilligung und erstellen ein Angebot. Bis zu drei Angebote, kostenlos und unverbindlich.

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